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1. Geltungsbereich |
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Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Maßnahmen und Lehrgänge, die nach dem SGB II, dem SGB III und/oder den
Förderrichtlinien für Programme des Landes, des Bundes und des Europäischen Sozialfonds von der StadtImpuls GmbH
durchgeführt werden. |
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2. Anmeldung |
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Interessenten an unseren Maßnahmen haben jederzeit die Möglichkeit, ein Vorstellungsge- spräch mit der StadtImpuls GmbH
zu vereinbaren. Nach Vorlage einer Zuweisung oder Einverständniserklärung des Jobcenters, der Arbeitsagentur oder anderen
Auftraggebern für eine von der StadtImpuls GmbH durchzuführenden Maßnahme sind verbindliche Anmeldungen möglich. |
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3. Verträge |
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In unterschiedlichen Verträgen und in den Konzeptionen sind die Einzelheiten der jeweiligen Maßnahmen und Konditionen für die
Teilnahme geregelt. Sie schließen mit der StadtImpuls GmbH Individualverträge ab, die die rechtliche Grundlage für Ihre Teilnahme
an einer Maßnahme bilden. |
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4. Rücktritt und Kündigung |
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Kündigungsfristen werden in den individuellen Verträgen geregelt. Von einem Kündigungsrecht gegenüber der StadtImpuls GmbH
unberücksichtigt bleiben die Mitwirkungsverpflichtungen des Teilnehmenden gegenüber der zuweisenden Institution (Kostenträger).
Die Kündigungsfrist entfällt bei Aufnahme einer Beschäftigung oder Berufsausbildung auf dem 1. Arbeitsmarkt. |
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5. Lernvoraussetzungen |
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Die Teilnahme ist grundsätzlich für jeden Interessenten möglich, sofern keine akuten Erkrank- ungen und Einschränkungen der Teilnahme
entgegenstehen. Teilnahmevoraussetzungen, die sich aus den Förderbedingungen oder der inhaltlichen Zielstellung der Maßnahmen ergeben,
können den Maßnahmebeschreibungen entnommen werden. Diese Maßnahmebeschrei- bungen sind allen Interessenten zugänglich. |
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6. Datenschutz |
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Mit Vertragsabschluss erklären die Teilnehmenden ihr Einverständnis, dass personenbezogene Daten, die in den Bewilligungsbescheiden der
Auftraggeber (Job Center, Agentur für Arbeit; Senat von Berlin, Servicegesellschaften) von der StadtImpuls GmbH gefordert werden, unter
Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes an diese weitergegeben werden dürfen. Ein Datentransfer an sonstige Dritte erfolgt nicht. |
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7. Gebühren |
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Für die Teilnahme an öffentlich geförderten Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen werden keine Lehrgangs- oder Maßnahmegebühren
erhoben. |
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8. Lern- und Lehrmittel und Berufsbekleidung |
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Die Lern- und Lehrmittel sowie die erforderliche Arbeitskleidung werden von der StadtImpuls GmbH zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmenden
sind verpflichtet, Papier und Schreibzeug für den Unterricht bereitzuhalten. |
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9. Teilnahmebescheinigungen, Zeugnisse |
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Alle Teilnehmenden erhalten zum Abschluss eines Lehrgangs oder einer Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung. In Abhängigkeit von der Maßnahmeart
werden darüber hinaus aussagekräftige Zertifikate übergeben. |
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10. Haftung |
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Die Teilnehmenden an Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen der StadtImpuls GmbH werden aufgefordert, auf ihre persönlichen Gegenstände
zu achten. Für den Verlust oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen der Teilnehmenden haftet die StadtImpuls GmbH nicht. |
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11. Beschwerdemöglichkeiten |
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Anregungen, Kritik und Beschwerden können Interessenten und Teilnehmende an die jeweiligen Maßnahmebetreuer oder direkt an die
Geschäftsleitung richten. |
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12. Salvatorische Klausel |
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Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird
dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine
inhaltlich mög- lichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. |
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