Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Maßnahmen und Lehrgänge, die nach dem SGB II, dem SGB III und/oder den Förderrichtlinien für Programme des Landes, des Bundes und des Europäischen Sozialfonds von der StadtImpuls GmbH durchgeführt werden.
2. Anmeldung
Interessenten an unseren Maßnahmen haben jederzeit die Möglichkeit, ein Vorstellungsge- spräch mit der StadtImpuls GmbH zu vereinbaren. Nach Vorlage einer Zuweisung oder Einverständniserklärung des Jobcenters, der Arbeitsagentur oder anderen Auftraggebern für eine von der StadtImpuls GmbH durchzuführenden Maßnahme sind verbindliche Anmeldungen möglich.
3. Verträge
In unterschiedlichen Verträgen und in den Konzeptionen sind die Einzelheiten der jeweiligen Maßnahmen und Konditionen für die Teilnahme geregelt. Sie schließen mit der StadtImpuls GmbH Individualverträge ab, die die rechtliche Grundlage für Ihre Teilnahme an einer Maßnahme bilden.
4. Rücktritt und Kündigung
Kündigungsfristen werden in den individuellen Verträgen geregelt. Von einem Kündigungsrecht gegenüber der StadtImpuls GmbH unberücksichtigt bleiben die Mitwirkungsverpflichtungen des Teilnehmenden gegenüber der zuweisenden Institution (Kostenträger). Die Kündigungsfrist entfällt bei Aufnahme einer Beschäftigung oder Berufsausbildung auf dem 1. Arbeitsmarkt.
5. Lernvoraussetzungen
Die Teilnahme ist grundsätzlich für jeden Interessenten möglich, sofern keine akuten Erkrank- ungen und Einschränkungen der Teilnahme entgegenstehen. Teilnahmevoraussetzungen, die sich aus den Förderbedingungen oder der inhaltlichen Zielstellung der Maßnahmen ergeben, können den Maßnahmebeschreibungen entnommen werden. Diese Maßnahmebeschrei- bungen sind allen Interessenten zugänglich.
6. Datenschutz
Mit Vertragsabschluss erklären die Teilnehmenden ihr Einverständnis, dass personenbezogene Daten, die in den Bewilligungsbescheiden der Auftraggeber (Job Center, Agentur für Arbeit; Senat von Berlin, Servicegesellschaften) von der StadtImpuls GmbH gefordert werden, unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes an diese weitergegeben werden dürfen. Ein Datentransfer an sonstige Dritte erfolgt nicht.
7. Gebühren
Für die Teilnahme an öffentlich geförderten Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen werden keine Lehrgangs- oder Maßnahmegebühren erhoben.
8. Lern- und Lehrmittel und Berufsbekleidung
Die Lern- und Lehrmittel sowie die erforderliche Arbeitskleidung werden von der StadtImpuls GmbH zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, Papier und Schreibzeug für den Unterricht bereitzuhalten.
9. Teilnahmebescheinigungen, Zeugnisse
Alle Teilnehmenden erhalten zum Abschluss eines Lehrgangs oder einer Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung. In Abhängigkeit von der Maßnahmeart werden darüber hinaus aussagekräftige Zertifikate übergeben.
10. Haftung
Die Teilnehmenden an Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen der StadtImpuls GmbH werden aufgefordert, auf ihre persönlichen Gegenstände zu achten. Für den Verlust oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen der Teilnehmenden haftet die StadtImpuls GmbH nicht.
11. Beschwerdemöglichkeiten
Anregungen, Kritik und Beschwerden können Interessenten und Teilnehmende an die jeweiligen Maßnahmebetreuer oder direkt an die Geschäftsleitung richten.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich mög- lichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.